Gonnado Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert am: 12.03.2021

Willkommen bei Gonnado

Vielen Dank, dass Sie unsere Produkte und Dienste zur Realisierung Ihrer Marketingziele nutzen. Die Dienste werden Ihnen von Gonnado AG („Gonnado“), Schauplatzgasse 23, 3011 Bern, Schweiz zur Verfügung gestellt. Vertragsparteien sind die Auftraggeberin („Auftraggeberin“) und Gonnado. Wenn Sie sich für unseren Service anmelden, erhalten Sie diesen Vertrag zur Bestätigung per E-Mail zugesandt. Sollten wir unsere Geschäftsbedingungen künftig ändern, werden wir Sie im Voraus darüber informieren.


1. Gegenstand und Laufzeit

Gegenstand dieses Vertrags ist die Performance-Marketing-Kampagne (nachfolgend 'Kampagne'), die im Auftrag der Auftraggeberin durch Gonnado durchgeführt wird.

Dieser Vertrag tritt in Kraft bei gegenseitiger Unterzeichnung und endet bei der Kündigung durch eine der Parteien. Die Kündigung kann jederzeit auf einen beliebigen Zeitpunkt durch eine der Parteien erfolgen. Für Aufträge, welche bei Vertragsbeendigung noch nicht abgeschlossen sind, behalten die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags bis zu deren Abschluss weiterhin Gültigkeit (gilt insbesondere auch für noch gültige Coupons).


2. Leistungen von Gonnado

2.1. Durchführung der Kampagne

Im Rahmen der Kampagne realisiert Gonnado Onlinemarketing-Maßnahmen für die Auftraggeberin. Die Ausgestaltung der Kampagne, inklusive den zu treffenden Massnahmen, dem Startdatum, möglichen Pausen sowie dem Enddatum, werden mit der Auftraggeberin gemeinsam definiert.

2.2. Conversion-Messung

Absicht der Kampagne ist es, Conversions zu erzielen. Gonnado misst die erzielten Conversions. Im Sinne dieses Vertrags gibt es zwei Arten von Conversions.

Lead-Conversion (Leads): Eine Lead-Conversion wird gemessen, sobald ein Kunde das Lead-Formular zum Bestellen des Coupons erfolgreich abgesendet hat, wodurch Gonnado die Lead-Daten des Kunden speichert und an die Auftraggeberin übermittelt.

Sale-Conversions (Sales): Eine Sale-Conversion wird gemessen, wenn ein Kunde ein Angebot der Auftraggeberin kauft, sobald mindestens eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Offline-Coupon-Conversion: Ein Kunde kauft das Angebot der Auftraggeberin offline, z.B. in einer Filiale, im Aussendienst oder per Telefon, und löst dabei einen Coupon ein, den er zuvor beansprucht hat.
  • Online-Coupon-Conversion: Ein Kunde kauft das Angebot der Auftraggeberin in deren Online-Shop, nachdem er einen Coupon beansprucht hat, welcher noch gültig ist, unabhängig davon, ob er den Coupon bei seinem Online-Kauf verwendet oder nicht.
  • Online-Shop-Conversion: Ein Kunde kauft das Angebot der Auftraggeberin in deren Online-Shop, nachdem er Kontakt mit einer Werbeanzeige der Kampagne hatte (30-Tage-Click-Through-Conversion und 1-Tages-View-Through-Conversion), unabhängig davon, ob er einen Coupon beansprucht hat oder nicht.

3. Leistungen der Auftraggeberin

3.1. Ausgaben

Die Auftraggeberin zahlt Gonnado die Ausgaben, welche im Rahmen der Kampagne entstehen. Die Ausgaben berechnen sich entweder durch die Multiplikation der Anzahl Leads mal den durchschnittlichen Preis pro Lead (CPL) oder durch die Multiplikation der Anzahl Sales mal den durchschnittlichen Preis pro Sale (CPS). Die Auftraggeberin wählt das Abrechnungsmodell in Absprache mit Gonnado. Die Abrechnung pro Lead steht immer zur Verfügung. Die Abrechnung pro Sale steht nur bei Zustimmung durch Gonnado zur Verfügung.

Für den Gonnado Tracking Plan fallen keine Kosten an und die nachfolgenden Klauseln 3.2 – 3.4 beziehen sich nur auf den Gonnado Onsite und den Gonnado Ads Plan.

3.2. Preise

Die CPL- oder CPS-Preise sind variabel bis maximal zu der Höhe des von der Auftraggeberin definierten CPL- oder CPS-Höchstgebots. Die Auftraggeberin kann das Höchstgebot in Absprache mit Gonnado beliebig festlegen. Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

3.3. Abrechnung

Die Ausgaben werden der Auftraggeberin täglich von ihrem Gonnado-Konto abgebucht. Die möglichen Tagesausgaben werden durch das definierte Tagesbudget beschränkt. Die Auftraggeberin kann das Tagesbudget in Absprache mit Gonnado beliebig definieren.

3.4. Zahlungsmittel

Als Zahlungsmittel steht immer die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur bei Zustimmung durch Gonnado möglich.

Im Falle der Kreditkartenzahlung werden die Ausgaben regelmäßig der Kreditkarte abgebucht, sobald der Mindestbetrag für eine Belastung erreicht wurde. Im Falle der Zahlung auf Rechnung wird die Rechnung jeweils per Ende Monat zugestellt per E-Mail mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zur Begleichung aller Ausgaben des Monats.

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Rechnungen von Gonnado unverzüglich zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt gegenüber Gonnado schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser 10 Tage gilt die Rechnung als genehmigt und eine Rückerstattung des Guthabens ist ausgeschlossen.

3.5. Kundengeschenke

Falls die Kampagne Kundengeschenke wie z.B. Einkaufsgutscheine für die Kunden enthält, werden diese der Auftraggeberin separat in Rechnung gestellt. Diese sind nicht in den Ausgaben enthalten.


4. Erwerb von Rechten

4.1. Rechteabtretung

Gonnado tritt die Rechte am geistigen Eigentum, an den durch sie oder Dritte in Erfüllung dieses Vertrags geschaffenen Kommunikationsmitteln an die Auftraggeberin ab. Dies ist mit der Bezahlung der Ausgaben abgegolten.

4.2. Referenzen

Gonnado darf die Marke und das Logo der Auftraggeberin als Referenz im Internet verwenden. Gonnado darf eine Fallstudie zu der Kampagne erstellen und der Auftraggeberin zur Freigabe vorlegen.


5. Sach- und Rechtsgewähr

5.1. Produktgenehmigung

Ein «Gut-zur-Ausführung» der Auftraggeberin gilt als Genehmigung des Produkts in der vorgeschlagenen Art und Qualität. Allfällige Mängel im Vergleich zum genehmigten Produkt sind durch die Auftraggeberin unverzüglich und schriftlich geltend zu machen. Gonnado wird im Falle einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung eingeräumt. Die Wandlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

5.2. Rechtsgewähr Dritter

Die Auftraggeberin haftet für die Richtigkeit der Kommunikationsinhalte; Gonnado ist dafür verantwortlich, dass die Kommunikationsmittel weder Rechte von Dritten, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, verletzen noch gegen andere Schutzrechte oder Vorschriften verstoßen.

5.3. Datenschutz

Der Datenschutz bezieht sich auf personenbezogene Daten. Dies sind Informationen, welche sich auf natürliche Personen beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben (wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift oder IP-Adresse). Personenbezogene Daten im Sinne dieses Vertrags sind alle personenbezogenen Daten, welche mittels der Kampagne erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden.

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, dass sie alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen behandeln. Dazu gehören insbesondere das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie die EU General Data Protection Regulation (GDPR).

5.4. Keine weiteren Gewährleistungen

Jegliche weitere Gewährleistung wird ausgeschlossen.


6. Sonstige Bestimmungen

6.1. Konkurrenzverbot

Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Gonnado auch Dienstleistungen für Dritte erbringt, welche allenfalls zur Auftraggeberin in Konkurrenz stehen, und dafür vergütet wird. Dies betrifft insbesondere Leadgenerierung, Verkaufsförderung und weitere Marketing-Massnahmen.

6.2. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der andern Partei geheim zu halten, es sei denn, die andere Partei stimmt der Veröffentlichung zu. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Offenlegung infolge behördlicher oder gerichtlicher Weisung bleiben vorbehalten.

6.3. Beizug Dritter

Gonnado kann für gewisse Arbeiten in der Abwicklung des Vertrages, insbesondere für Realisation und Media-Buying, Dritte beiziehen oder mit Dritten kooperieren. In diesem Fall gehen alle Kosten und Aufwendungen für den Beizug Dritter zulasten Gonnados, die sich andererseits auch allfällige Vorteile gutschreiben darf.

6.4. Haftung

Die Parteien haften einander für die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Schäden nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit sowie Haftung für Hilfspersonen, wird wegbedungen. Vorbehalten bleibt das Einstehen aus Sach- und Rechtsgewähr gemäss Ziff. 5.

6.5. Ersatz

Dieser Vertrag ersetzt sämtliche früheren Abmachungen und/oder Verträge zwischen den Parteien.

6.6. Schriftform

Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag inklusive dieser Klausel müssen schriftlich erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen.

6.7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für Vertragslücken.

6.8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Privatrecht. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist Bern Gerichtsstand.